Im rechten Licht

Das richtige Licht am Arbeitsplatz ist nicht nur wichtig für ein gutes Arbeitsergebnis. Es schützt auch die Gesundheit der Mitarbeiter und ist wichtig für das Wohlbefinden. Gutes Licht hilft, Unfälle zu verhüten. Doch was ist gutes Licht am Arbeitsplatz?

Es ist nicht nur ein Gefühl: Tageslicht ist besser als künstliches Licht. Das Tageslicht wirkt positiv und hält Körper und Geist frisch, künstliches Licht führt schneller zu Ermüdungserscheinungen. Menschen empfinden das Tageslicht als angenehm, und das tut der Psyche gut. Doch in geschlossenen Räumen steht in der Regel nicht genügend Tageslicht zur Verfügung. Darüberhinaus ändert sich Tageslicht: Bewölkung oder Sonnenschein, die Tages- und die Jahreszeit lassen es heller oder dunkler werden. Tageslicht ist schlecht planbar. Ohne Kunstlicht geht es nicht. Deshalb ist am Arbeitsplatz – wie in einer Wäscherei – qualitativ gutes künstliches Licht enorm wichtig.

Tageslicht ist Pflicht

Dabei zählt nicht nur das subjektive Empfinden. Licht ist messbar (siehe Info-Kasten), und wie viel Licht in welcher Qualität für einen Arbeitsplatz notwendig ist, ist in Deutschland seit 2011 geregelt: in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht und Kunstlicht. Was heißt das in der Praxis? Alle Arbeitsplätze müssen mithilfe von großen Fenstern, Dachoberlichtern oder lichtdurchlässigen Bauteilen mit Tageslicht versorgt werden. In den Arbeitsräumen muss der Anteil an Tageslicht mehr als zwei Prozent betragen, bei Dachoberlichtern sogar mehr als vier Prozent. Das gilt ohne Ausnahme, auch Pausenräume zählen dazu. Bestehende Arbeitsflächen haben keinen Bestandsschutz.

Doch Arbeitsplätze haben unterschiedliche Anforderungen an Licht. Ein Chirurg braucht helleres Licht als ein Lagerarbeiter. In Wäschereien reicht für das Waschen, Bügeln und Pressen eine Beleuchtungsstärke von 300 Lux. Bei der Kontrolle und beim Ausbessern von Wäsche muss es heller sein: Hier sind mindestens 750 Lux gefragt. Für beide Tätigkeiten wird der Farbwiedergabe-Index von 80 Ra vorgegeben. Sonst können Farben und Warnhinweise nicht richtig gelesen werden.

Spiegelungen vermeiden

Pflegerische Tätigkeiten in Gesundheitseinrichtungen verlangen eine Farbechtheit von mindestens 90 Ra. Handelt es sich dabei um risikoarme medizinische oder pflegerische Tätigkeiten ohne Kontakt zu Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen, muss die Lichtstärke wie in der Wäscherei mindestens 300 Lux betragen. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial durch den Umgang mit Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen oder mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten müssen es mindestens 500 Lux sein. Das Kunstlicht ist am besten, wenn es in der Lichtfarbe dem Tageslicht am nächsten kommt (siehe Info-Kasten). Wenn alte Lampen ersetzt werden, dann sollte die neue Beleuchtung am Arbeitsplatz die Lichtfarbe Warmweiß oder Neutralweiß aufweisen. Hochwertige LED-Beleuchtung spart dabei nicht nur Energie, sondern gibt Farben nahezu identisch wieder. Ferner muss beim Einrichten des Lichts auch darauf geachtet werden, dass keine Spiegelungen entstehen und das Licht nicht blendet.

Qualität entscheidet: Wie sich Licht zusammensetzt

(1) Die Farbe des Lichts: Ra
Licht hat bei der Farbwiedergabe unterschiedliche Qualitäten. Wenn alle Spektralfarben enthalten sind, werden alle Farben von Gegenständen erkannt. So können am Arbeitsplatz Warnhinweise oder Lichter wahrgenommen werden. Der Index Ra beschreibt die Qualität.

(2) Die Stärke des Lichts: lx
Die international standardisierte Einheit für Lichtstärke ist das Lux, lateinisch für Licht und abgekürzt in lx. Es beschreibt, welcher Lichtstrom auf einen Quadratmeter fällt. Der Lichtstrom wird dabei in Lumen gemessen. Lumen geteilt durch Quadratmeter ergibt den Wert Lux. 

 

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