Aufbereitung von möglicherweise kontaminierter Berufskleidung: Nur in Gewerbewaschmaschinen und mit Desinfektion

Gütersloh, 9. April 2020 Nr. 21/2020
  • DGKH rät von Nutzung einer Haushaltswaschmaschine ab

  • Trennung von unreiner und reiner Seite bietet maximalen Schutz

Berufskleidung, die mit infizierten Menschen in Berührung gekommen sein kann – etwa die Schutzkittel und Kasaks von Ärzten oder Pflegekräften in einem Krankenhaus oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen – muss fachgerecht aufbereitet werden: in einer entsprechend ausgerüsteten Inhouse-Wäscherei oder einem qualifizierten Fachbetrieb. Dies empfehlen sowohl Robert-Koch-Institut (RKI) als auch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH).

Laut RKI muss „Gebrauchte und kontaminierte Wäsche…in der medizinischen Einrichtung so gesammelt und transportiert werden, dass von ihr keine Infektions‐ oder Kontaminationsgefahr ausgeht.“ Bei möglicherweise infizierten Textilien rät die DGKH explizit von der Nutzung einer Haushaltswaschmaschine ab, „da die Aufbereitung in der Regel zu Hause nicht sachgerecht mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren erfolgen kann.“

Anerkannte Desinfektionswaschverfahren werden nur in Gewerbewaschmaschinen eingesetzt: Bei der thermischen Desinfektion erfolgt die Desinfektionswirkung durch die Temperatur und ist vom Waschmittel unabhängig, deshalb werden hier entweder 90°C mit einer Haltezeit von 10 Minuten oder 85°C über 15 Minuten eingestellt. Bei der chemo-thermischen Variante erfolgt die Desinfektion in einer Kombination aus Temperatur und Desinfektionsmittel. Für dessen einwandfreie Wirkung sind die auf das Produkt abgestimmten Parameter einzuhalten. Um eine einwandfreie Desinfektion zu gewährleisten, muss in der Hauptwäsche die Temperatur über eine bestimmte Zeit unter Einhaltung eines bestimmten Flottenverhältnisses sichergestellt sein. Die genauen Parameter können unter anderem der Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) oder des Robert-Koch-Institutes entnommen werden.

Weitere Schutzmaßnahmen: Wickelsäcke und Schutzkleidung für Mitarbeiter

Eine sachgerechte Aufbereitung von möglicherweise kontaminierten Textilien in Waschmaschinen mit einer Trennung in unreine und reine Seite bietet maximalen Schutz vor Infektionen. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen eine Verbreitung von Viren verhindern. So sollten zum Beispiel die entsprechenden Textilien in Wickelsäcken verstaut und komplett in die Waschmaschine gegeben werden – ohne die Säcke vorher zu entleeren. Sie öffnen sich während des Waschprozesses automatisch, wenn der Verschluss zuvor gelöst wurde. Im akuten Infektionsfall sollte auch das Wäschereipersonal Schutzkleidung tragen, die gewechselt wird, sobald ein Mitarbeiter vom unreinen in den reinen Bereich wechselt. Auch diese Textilien müssen anschließend in einem Desinfektions-Waschgang aufbereitet werden.

In Einrichtungen mit Gewerbewaschmaschinen ohne Trennung in unreine und reine Seite ist durch das Befüllen ein Kontakt mit der Wäsche und somit auch eine Kontamination möglich – die vor dem Entladen der sauberen Textilien zuverlässig entfernt sein muss. Deshalb hat nach dem Beladen der Waschmaschine eine desinfizierende Reinigung aller relevanten Bauteile zu erfolgen: beispielsweise Türdichtung, Gerätefront und Bedienfeld. Entsprechende Maßnahmen zur Handhabung aller Geräte sowie zur Personalhygiene muss jede Einrichtung im Hygieneplan festlegen. Dazu zählen eine Händedesinfektion vor dem Entladen, Handschuhwechsel der Anwender und auch ein Wechsel der Schutzkleidung, ehe Mitarbeiter in der Wäscherei eine Maschine leeren. Für eine bestmögliche Trennung in reine und unreine Seite ist das Entladen der Wäsche nur in saubere und gegebenenfalls desinfizierte Behälter vorzunehmen. 

Weiterführende Links:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Ergaenzende_Informationen/Muster_Infektionspraevention.pdf?__blob=publicationFile

https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/sektionen/2015_12_DGKH_kleidung_leasingpersonal.pdf

 

Über das Unternehmen: Miele ist der weltweit führende Anbieter von Premium-Hausgeräten für die Bereiche Kochen, Backen, Dampfgaren, Kühlen/Gefrieren, Kaffeezubereitung, Geschirrspülen, Wäsche- und Bodenpflege. Hinzu kommen Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner für den gewerblichen Einsatz sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsgeräte für medizinische Einrichtungen und Labore (Geschäftsbereich Professional). Das 1899 gegründete Unternehmen unterhält acht Produktionsstandorte in Deutschland sowie
je ein Werk in Österreich, Tschechien, China, Rumänien und Polen. Hinzu kommen die zwei Werke der italienischen Medizintechnik-Tochter Steelco Group. Der Umsatz betrug im Geschäftsjahr 2018/19 rund 4,16 Milliarden Euro (Auslandsanteil rund 71 Prozent). In fast 100 Ländern ist Miele mit eigenen Vertriebsgesellschaften oder über Importeure vertreten. Weltweit beschäftigt der in vierter Generation familiengeführte Konzern etwa 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 11.050 davon in Deutschland. Hauptsitz ist Gütersloh in Westfalen.

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Hygienisch: Die Aufbereitung von möglicherweise kontaminierten Textilien in Wickelsäcken, die sich während des Waschprozesses automatisch öffnen. Maximalen Schutz bietet – wie hier – die Trennung in unreine und reine Seite.

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